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Projektsteuerung

  • Klären der Aufgabenstellung

    Die Projektsteuerungsleistung beginnt mit der Klärung der Aufgabenstellung. Diese erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zu formulierenden Programmziele.
     
  • Einsatz von Planern

    Dem Projektsteuerer obliegt die Beratung des Bauherrn welche Planer, Architekten und zusätzlichen Sonderfachleute zu beauftragen sind.
     
  • Organisations-, Termin- und Zahlungspläne

    Der Projektsteuerer hat ein Ablaufschema zu entwickeln, aus dem sich der Einsatz der Einzelnen am Projekt beteiligten, sowie auch die Abwicklung der Verträge mit den einzelnen Projektbeteiligten ergibt.
     
  • Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten

    Im Rahmen regelmäßig anzusetzender Baubesprechungen obliegt es dem Projektsteuerer den Planungs- und Durchführungsstand festzuhalten, Probleme in der Abwicklung aufzudecken und gemeinsam mit allen Projektbeteiligten zu lösen.
     
  • Betreuung von Beteiligten oder Planungsbetroffenen

    Beteiligte oder Planungsbetroffene sind solche Personen oder Gesellschaften die in irgendeiner Weise durch die Planungsmaßnahmen betroffen sind. Dies hauptsächlich im Hinblick auf die spätere Nutzung.
     
  • Planungsziele

    In Abstimmung mit der Bauherrschaft schreibt der Projektsteuerer die Planungsziele fort. Gleichzeitig klärt er mögliche Zielkonflikte.
     
  • Informierung des Auftraggebers

    Der Projektsteuerer hat dafür zu sorgen, daß der Auftraggeber jederzeit über den Stand der Projektabwicklung ordnungsgemäß informiert ist. Der Projektsteuerer ist hier ständiger Gesprächspartner und hat die zur Entscheidung befugten Gremien mit den notwendigen Sachinformationen zu versorgen, so daß die gewünschten Entscheidungen gefällt werden können.
     
  • Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren

    Zur wirtschaftlichen Abwicklung eines Gesamtprojektes gehört die Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren. Die Vorbereitung, der für die Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen, ist Aufgabe derjeweiligen zuständigen Planer bzw. Fachbeauftragten. Auf Grundlage der vorgenannten Funktionen und Aufgaben der Projektsteuerung bewerten wir das Honorar des Projektsteuerers entsprechend der HOAI.